Zeugenbetreuerin des Amtsgerichts Cottbus - Zweigstelle Guben -:
Frau Miersch - Tel. 03561 4 08-0 (Zentraleinwahl)
Aus aktuellem Anlass wird darauf hingewiesen, dass durch Gerichte keine SMS versandt werden. Sollten Sie eine SMS mit einer Rückrufaufforderung erhalten, wenden Sie sich bitte an die örtlich zuständige Polizeidienststelle. Es handelt sich um einen Betrugsversuch.
Beispiel einer betrügerischen SMS oder vergleichbare Nachrichtendienste: „Pfändungsgericht MN mit ihrer AKT.MN-220 liegt ein Pfändungsbeschluss vor. Um diesen Beschluss aufzuheben nehmen Sie Kontakt mit Sachbearbeiter auf. 089/XXXXX)
Bitte leisten Sie keine Zahlungen! Im Zweifel nehmen Sie bitte vor der Bezahlung Kontakt mit uns auf. Sie erreichen uns unter 03381/399-0. (Stichwort: Vermeintliche SMS von einem Gericht)
Aus aktuellem Anlass wird darauf hingewiesen, dass durch Gerichte keine SMS versandt werden. Sollten Sie eine SMS mit einer Rückrufaufforderung erhalten, wenden Sie sich bitte an die örtlich zuständige Polizeidienststelle. Es handelt sich um einen Betrugsversuch.
Beispiel einer betrügerischen SMS oder vergleichbare Nachrichtendienste: „Pfändungsgericht MN mit ihrer AKT.MN-220 liegt ein Pfändungsbeschluss vor. Um diesen Beschluss aufzuheben nehmen Sie Kontakt mit Sachbearbeiter auf. 089/XXXXX)
Bitte leisten Sie keine Zahlungen! Im Zweifel nehmen Sie bitte vor der Bezahlung Kontakt mit uns auf. Sie erreichen uns unter 03381/399-0. (Stichwort: Vermeintliche SMS von einem Gericht)
Es wird dringend empfohlen die Beantragung von Zeugen-/Sachverständigen- und Dolmetscherentschädigungen sowie in Beratungshilfeangelegenheiten schriftlich einzureichen.
Eine persönliche Antragstellung im Gericht sollten Sie in jedem Fall vorher telefonisch ankündigen und einen Termin vereinbaren (auch in Eilfällen!). Aufgrund des hohen Publikumaufkommens kann es sein, dass Sie Ihr Anliegen ohne vorherige Terminabsprache nicht erledigen können (insbesondere im Bereich Nachlasssachen).
Bei Einreichung von eilbedürftigen Anträgen und Erklärungen auf elektronischen Wege, wird um entsprehende Kennzeichnung (Priorisierung) gebeten.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Es wird dringend empfohlen die Beantragung von Zeugen-/Sachverständigen- und Dolmetscherentschädigungen sowie in Beratungshilfeangelegenheiten schriftlich einzureichen.
Eine persönliche Antragstellung im Gericht sollten Sie in jedem Fall vorher telefonisch ankündigen und einen Termin vereinbaren (auch in Eilfällen!). Aufgrund des hohen Publikumaufkommens kann es sein, dass Sie Ihr Anliegen ohne vorherige Terminabsprache nicht erledigen können (insbesondere im Bereich Nachlasssachen).
Bei Einreichung von eilbedürftigen Anträgen und Erklärungen auf elektronischen Wege, wird um entsprehende Kennzeichnung (Priorisierung) gebeten.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Die aktuelle Bearbeitungsdauer in Grundbuchangelegenheiten ist teilweise überdurchschnittlich lang. Personelle Schwierigkeiten und zugleich das extrem hohe Antragsaufkommen in Bezug auf die Erteilung von Grundbuchauszügen (Stichwort: Grundsteuerklärung) und den teilweise weiteren damit verbundenen Grundbuchanträgen, kommt es zu einer überdurchschnittlich langen Bearbeitungsdauer. Um die Bearbeitung jedoch schnell voranzubringen, bitte ich darum, von Nachfragen bzw. Sachstandsanfragen abzusehen.
Michael Höhr
Direktor des Amtsgerichts
Die aktuelle Bearbeitungsdauer in Grundbuchangelegenheiten ist teilweise überdurchschnittlich lang. Personelle Schwierigkeiten und zugleich das extrem hohe Antragsaufkommen in Bezug auf die Erteilung von Grundbuchauszügen (Stichwort: Grundsteuerklärung) und den teilweise weiteren damit verbundenen Grundbuchanträgen, kommt es zu einer überdurchschnittlich langen Bearbeitungsdauer. Um die Bearbeitung jedoch schnell voranzubringen, bitte ich darum, von Nachfragen bzw. Sachstandsanfragen abzusehen.
Michael Höhr
Direktor des Amtsgerichts
Der richterliche Bereitschaftsdienst für das Amtsgericht Cottbus (einschließlich Zweigstelle Guben) nur als Rufbereitschaft eingerichtet. Dieser steht an Samstagen, Sonntagen, Feiertagen und dienstfreien Tagen für Angelegenheiten, die keinen Aufschub dulden, in der Zeit von 10.00 bis 11.00 Uhr zur Verfügung. Zu der angegebenen Zeit ist der Bereitschaftsdienst telefonisch unter 0355-485421231 oder per Fax unter 0355-48542-1919 zu erreichen.
Hinweis:
Per Telefax oder sonst schriftlich gestellte Anträge sowie EGVP-Nachrichten für den Bereitschaftsdienst sind möglichst vorher telefonisch anzukündigen! Andernfalls kann sich die Bearbeitung solcher Anträge deutlich verzögern.
EGVP-Nachrichten für den Bereitschaftsdienst sind mit hoher Sendepriorität zu versenden und soweit möglich mit einem entsprechenden Hinweis auf ihre Eilbedurftigkeit zu versehen.
Der richterliche Bereitschaftsdienst für das Amtsgericht Cottbus (einschließlich Zweigstelle Guben) nur als Rufbereitschaft eingerichtet. Dieser steht an Samstagen, Sonntagen, Feiertagen und dienstfreien Tagen für Angelegenheiten, die keinen Aufschub dulden, in der Zeit von 10.00 bis 11.00 Uhr zur Verfügung. Zu der angegebenen Zeit ist der Bereitschaftsdienst telefonisch unter 0355-485421231 oder per Fax unter 0355-48542-1919 zu erreichen.
Hinweis:
Per Telefax oder sonst schriftlich gestellte Anträge sowie EGVP-Nachrichten für den Bereitschaftsdienst sind möglichst vorher telefonisch anzukündigen! Andernfalls kann sich die Bearbeitung solcher Anträge deutlich verzögern.
EGVP-Nachrichten für den Bereitschaftsdienst sind mit hoher Sendepriorität zu versenden und soweit möglich mit einem entsprechenden Hinweis auf ihre Eilbedurftigkeit zu versehen.
Das Nachlassgericht nimmt Anträge und Erklärungen unter folgenden Voraussetzungen entgegen:
Hinweise:
Zuständiges Nachlassgericht ist das Amtsgericht am letzten gewöhnlichen Aufenthalt der verstorbenen Person. Dies ist nicht zwingend der letzte melderechtliche Wohnsitz, sondern der Ort, an dem die verstorbene Person zuletzt ihren Lebensmittelpunkt hatte.
Bitte beachten Sie, dass die Mitarbeiter des Amtsgerichts kraft Gesetzes nicht berechtigt sind, Rechtsberatungen durchzuführen. Soweit die Einholung eines rechtlichen Rates erwünscht ist, werden Sie gebeten, sich an einen Vertreter der rechtsberatenden Berufe zu wenden.
Das Nachlassgericht nimmt Anträge und Erklärungen unter folgenden Voraussetzungen entgegen:
Hinweise:
Zuständiges Nachlassgericht ist das Amtsgericht am letzten gewöhnlichen Aufenthalt der verstorbenen Person. Dies ist nicht zwingend der letzte melderechtliche Wohnsitz, sondern der Ort, an dem die verstorbene Person zuletzt ihren Lebensmittelpunkt hatte.
Bitte beachten Sie, dass die Mitarbeiter des Amtsgerichts kraft Gesetzes nicht berechtigt sind, Rechtsberatungen durchzuführen. Soweit die Einholung eines rechtlichen Rates erwünscht ist, werden Sie gebeten, sich an einen Vertreter der rechtsberatenden Berufe zu wenden.
Gehbehinderte Besucher und Rollstuhlfahrer, die das Hauptgebäude Gerichtsplatz 2 in Cottbus aufsuchen möchten, benutzen bitte den ausgewiesenen Seiteneingang an der Straße Am Spreeufer, wo ein Aufzug vorhanden ist, mit dem die Etagen des dortigen Gerichtsgebäudes erreicht werden können.
Das Amtsgericht Cottbus verfügt in allen seinen Häusern über behindertengerechte Toiletten.
Für Menschen mit Behinderungen stehen in unmittelbarer Nähe aller Gerichtsgebäude des Amtsgerichts Cottbus ausgewiesene Parkplätze zur Verfügung.
Menschen mit Behinderung steht eine Ansprechperson für Auskünfte zur Verfügung. Sie kann erklären, wie Menschen mit Behinderung das Gericht am besten erreichen. Außerdem kann sie veranlassen, dass Hilfsmittel für die Teilnahme an Gerichtsverfahren bereitgestellt werden. Zum Beispiel können Gebärdendolmetscher beauftragt oder Dokumente in Blindenschrift übertragen werden.
Bitte setzen Sie sich rechtzeitig vor einem Gerichtstermin mit der Ansprechperson in Verbindung, wenn Sie Unterstützung brauchen. Sofern Behinderungen vorliegen, die besonderer Maßnahmen bedürfen, ist dies dem Ansprechpartner des Amtsgerichts Cottbus für Menschen mit Behinderung mitzuteilen.
Ansprechperson für Menschen mit Behinderung des Amtsgerichts Cottbus
Ansprechperson für Menschen mit Behinderung des Amtsgerichts Cottbus - Zweigstelle Guben
Die Ansprechpersonen erteilen keine Rechtsberatung.
Gehbehinderte Besucher und Rollstuhlfahrer, die das Hauptgebäude Gerichtsplatz 2 in Cottbus aufsuchen möchten, benutzen bitte den ausgewiesenen Seiteneingang an der Straße Am Spreeufer, wo ein Aufzug vorhanden ist, mit dem die Etagen des dortigen Gerichtsgebäudes erreicht werden können.
Das Amtsgericht Cottbus verfügt in allen seinen Häusern über behindertengerechte Toiletten.
Für Menschen mit Behinderungen stehen in unmittelbarer Nähe aller Gerichtsgebäude des Amtsgerichts Cottbus ausgewiesene Parkplätze zur Verfügung.
Menschen mit Behinderung steht eine Ansprechperson für Auskünfte zur Verfügung. Sie kann erklären, wie Menschen mit Behinderung das Gericht am besten erreichen. Außerdem kann sie veranlassen, dass Hilfsmittel für die Teilnahme an Gerichtsverfahren bereitgestellt werden. Zum Beispiel können Gebärdendolmetscher beauftragt oder Dokumente in Blindenschrift übertragen werden.
Bitte setzen Sie sich rechtzeitig vor einem Gerichtstermin mit der Ansprechperson in Verbindung, wenn Sie Unterstützung brauchen. Sofern Behinderungen vorliegen, die besonderer Maßnahmen bedürfen, ist dies dem Ansprechpartner des Amtsgerichts Cottbus für Menschen mit Behinderung mitzuteilen.
Ansprechperson für Menschen mit Behinderung des Amtsgerichts Cottbus
Ansprechperson für Menschen mit Behinderung des Amtsgerichts Cottbus - Zweigstelle Guben
Die Ansprechpersonen erteilen keine Rechtsberatung.
Wenn Sie Fragen zu Ihrer Rolle als Zeugin oder Zeuge haben oder Unterstützung im Gericht wünschen, stehen Ihnen folgende Zeugenbetreuerinnen zur Verfügung:
Frau Mache - Tel. Nr. 0355 48 54 20 (Zentraleinwahl)
Frau Löchelt - Tel. Nr. 0355 48 54 20 (Zentraleinwahl)
Zeugenbetreuerin des Amtsgerichts Cottbus - Zweigstelle Guben -:
Frau Miersch - Tel. 03561 4 08-0 (Zentraleinwahl)
Die Zeugenbetreuerinnen erteilen keine Rechtsberatung.
Wenn Sie als Opfer einer Straftat Hilfe oder Begleitung während des Gerichtsverfahrens benötigen, können Sie sich auch an unabhängige Opferhilfeeinrichtungen wenden. Anschriften und Telefonnummern finden Sie im Internet auf der Seite des Ministeriums der Justiz - Opferhilfe im Land Brandenburg.
Weitere ausführliche Informationen zu Rechten und Pflichten von Zeugen sowie Informationen zur Zeugenbetreuung finden Sie unter nachfolgendem Link.
Wenn Sie Fragen zu Ihrer Rolle als Zeugin oder Zeuge haben oder Unterstützung im Gericht wünschen, stehen Ihnen folgende Zeugenbetreuerinnen zur Verfügung:
Frau Mache - Tel. Nr. 0355 48 54 20 (Zentraleinwahl)
Frau Löchelt - Tel. Nr. 0355 48 54 20 (Zentraleinwahl)
Zeugenbetreuerin des Amtsgerichts Cottbus - Zweigstelle Guben -:
Frau Miersch - Tel. 03561 4 08-0 (Zentraleinwahl)
Die Zeugenbetreuerinnen erteilen keine Rechtsberatung.
Wenn Sie als Opfer einer Straftat Hilfe oder Begleitung während des Gerichtsverfahrens benötigen, können Sie sich auch an unabhängige Opferhilfeeinrichtungen wenden. Anschriften und Telefonnummern finden Sie im Internet auf der Seite des Ministeriums der Justiz - Opferhilfe im Land Brandenburg.
Weitere ausführliche Informationen zu Rechten und Pflichten von Zeugen sowie Informationen zur Zeugenbetreuung finden Sie unter nachfolgendem Link.
Wegbeschreibung zum AG Cottbus - Haus 1 und 2 -
Eine Eingabe der Verbindungen mit dem ÖPNV zu den Gerichtsstandorten ist über www.bahn.de möglich.
Im Übrigen (Auto, Fahrrad etc.) nutzen Sie bitte einen Routenplaner Ihrer Wahl aus dem Internet oder ein Navigationsgerät.
Wegbeschreibung zum AG Cottbus - Zweigstelle Guben -
Mit dem Auto:
Kommen Sie mit dem Pkw aus Richtung Forst (B112), Peitz bzw. Lieberose (B320) oder Eisenhüttenstadt (B112), so fahren Sie jeweils in Richtung Stadtzentrum. Dort ist dann die Zweigstelle ausgeschildert.
Parkplätze stehen sowohl auf dem Gelände der Zweigstelle als auch davor kostenfrei zur Verfügung
Mit ÖPNV:
Die Gehzeit vom Bahnhof Guben zur Zweigstelle beträgt ca. 15 min. Hierbei nutzen Sie den Fußgängertunnel direkt am Bahnhof, durch den Sie dann auf die Bahnhofstraße gelangen. Hier gehen Sie nach rechts bis zur nächsten Straßeneinmündung weiter und biegen dort nach links ab. Damit befinden Sie sich bereits auf der Alten Poststraße, auf der Sie immer geradeaus gehend die Zweigstelle erreichen.
Eine Eingabe der Verbindungen mit dem ÖPNV zu den Gerichtsstandorten ist über www.bahn.de möglich.
Wegbeschreibung zum AG Cottbus - Haus 1 und 2 -
Eine Eingabe der Verbindungen mit dem ÖPNV zu den Gerichtsstandorten ist über www.bahn.de möglich.
Im Übrigen (Auto, Fahrrad etc.) nutzen Sie bitte einen Routenplaner Ihrer Wahl aus dem Internet oder ein Navigationsgerät.
Wegbeschreibung zum AG Cottbus - Zweigstelle Guben -
Mit dem Auto:
Kommen Sie mit dem Pkw aus Richtung Forst (B112), Peitz bzw. Lieberose (B320) oder Eisenhüttenstadt (B112), so fahren Sie jeweils in Richtung Stadtzentrum. Dort ist dann die Zweigstelle ausgeschildert.
Parkplätze stehen sowohl auf dem Gelände der Zweigstelle als auch davor kostenfrei zur Verfügung
Mit ÖPNV:
Die Gehzeit vom Bahnhof Guben zur Zweigstelle beträgt ca. 15 min. Hierbei nutzen Sie den Fußgängertunnel direkt am Bahnhof, durch den Sie dann auf die Bahnhofstraße gelangen. Hier gehen Sie nach rechts bis zur nächsten Straßeneinmündung weiter und biegen dort nach links ab. Damit befinden Sie sich bereits auf der Alten Poststraße, auf der Sie immer geradeaus gehend die Zweigstelle erreichen.
Eine Eingabe der Verbindungen mit dem ÖPNV zu den Gerichtsstandorten ist über www.bahn.de möglich.
Zugangskontrollen: Bitte beachten Sie, dass im Eingangsbereich des Amtsgerichts Cottbus Einlass- und Sicherheitskontrollen durchgeführt werden, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Vorfälle in Justizgebäuden in der Vergangenheit haben für die Einführung dieser Sicherheitsmaßnahmen Anlass gegeben.
Alle Besucher werden - ähnlich wie an Flughäfen - einer Kontrolle auf Waffen und sonstige gefährliche Gegenstände unterzogen. Insbesondere bei hohem Besucheraufkommen können diese Kontrollen zu nicht vermeidbaren Wartezeiten führen. Bitte planen Sie dies bei Ihrer Anreise ein.
Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Auskunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.
Sicherheitshinweis: Das Mitführen von Waffen, waffenähnlichen oder anderen gefährlichen Gegenständen ist grundsätzlich untersagt.
Nichtraucherschutz: Im gesamten Gebäude des Amtsgerichts Cottbus ist das Rauchen nicht gestattet.
Zugangskontrollen: Bitte beachten Sie, dass im Eingangsbereich des Amtsgerichts Cottbus Einlass- und Sicherheitskontrollen durchgeführt werden, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Vorfälle in Justizgebäuden in der Vergangenheit haben für die Einführung dieser Sicherheitsmaßnahmen Anlass gegeben.
Alle Besucher werden - ähnlich wie an Flughäfen - einer Kontrolle auf Waffen und sonstige gefährliche Gegenstände unterzogen. Insbesondere bei hohem Besucheraufkommen können diese Kontrollen zu nicht vermeidbaren Wartezeiten führen. Bitte planen Sie dies bei Ihrer Anreise ein.
Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Auskunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.
Sicherheitshinweis: Das Mitführen von Waffen, waffenähnlichen oder anderen gefährlichen Gegenständen ist grundsätzlich untersagt.
Nichtraucherschutz: Im gesamten Gebäude des Amtsgerichts Cottbus ist das Rauchen nicht gestattet.